Gewerbestrom: Tarife vergleichen oder Angebot erstellen lassen
Gewerbestrom-Angebote von Energieversorgern richten sich - wie der Name schon sagt - an Gewerbetreibende und Unternehmen mit einem höheren Stromverbrauch als dies in Privathaushalten der Fall ist. Je nach Stromverbrauch und Art der Leistungsmessung gibt es unterschiedliche Angebote in Sachen Gewerbestrom, die Industriekunden, Dienstleister oder öffentliche Einrichtungen adressieren.
Wenn Sie Gewerbetreibender ohne registrierende Leistungsmessung sind, erhalten Sie in der Regel standardisierte Angebote von Ihrem Stromversorger "vor Ort" sowie von bundesweit tätigen Stromanbietern. Fragloser Vorteil bei Ihrem örtlichen Stromanbieter ist der Umstand, dass dieser Ihnen mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite steht - etwa bei Fragen zur Tarifeinstufung, bei Strom für Wärmepumpen oder auch bei Förderungsfragen. Ungeachtet dessen lohnt ein Preisvergleich über Online-Stromrechner, beispielsweise beim Testsieger Verivox.de oder bei TopTarif - über entsprechende Abfragen finden Sie die günstigsten Tarife für Gewerbestrom.
Gewerbetreibende erhalten in der Regel den "Allgemeine Gewerbestromtarif" oder ein so genanntes Sonderabkommen - letzteres ist günstiger, weshalb Sie dieses bei Ihrem Stromanbieter erfragen sollten. Industriekunden derweil werden als Sondervertragskunden geführt. Einheitliche Grenzwerte zwischen den Einstufungen gibt es nicht - bei dem einen Stromanbieter müssen Sie mindestens 30.000 Kilowattstunden pro Jahr abnehmen, bei einem anderen 50.000 Kilowattstunden, bei anderen Stromversorgern müssen Sie Mindestleistungen überschreiten, etwa 10, 20 oder 30 kW (Kilowatt). Sondervertragskunde sind Sie, wenn Sie Strom mindestens aus dem Mittelspannungsnetz erhalten.
Die Preise für Gewerbestrom mit registrierender Leistungsmessung setzen sich zusammen aus einem Leistungspreis für elektrische Leistung (kW) und einem Arbeitspreis für in Anspruch genommenen Strom (kWh). Auch wenn Gewerbetreibende verhältnismäßig wenig Strom pro Jahr verbrauchen kann die Rechnung dann höher sein, wenn man hohe Leistungsspitzen benötigt - das hat dann nämlich direkte Auswirkungen auf die zu erbringende Kraftwerksleistung. Wer als Gewerbetreibender mit Leistungsmessung arbeitet, sollte also versuchen, diese Leistungsspitzen in lastschwächere Zeiten zu verlagern, etwa in die Nacht oder aufs Wochenende. Der Leistungsbedarf für große Gewerbekunden wird mit Viertelstundenzählern ermittelt.
Wenn Sie Gewerbetreibender ohne registrierende Leistungsmessung sind, erhalten Sie in der Regel standardisierte Angebote von Ihrem Stromversorger "vor Ort" sowie von bundesweit tätigen Stromanbietern. Fragloser Vorteil bei Ihrem örtlichen Stromanbieter ist der Umstand, dass dieser Ihnen mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite steht - etwa bei Fragen zur Tarifeinstufung, bei Strom für Wärmepumpen oder auch bei Förderungsfragen. Ungeachtet dessen lohnt ein Preisvergleich über Online-Stromrechner, beispielsweise beim Testsieger Verivox.de oder bei TopTarif - über entsprechende Abfragen finden Sie die günstigsten Tarife für Gewerbestrom.
Gewerbetreibende erhalten in der Regel den "Allgemeine Gewerbestromtarif" oder ein so genanntes Sonderabkommen - letzteres ist günstiger, weshalb Sie dieses bei Ihrem Stromanbieter erfragen sollten. Industriekunden derweil werden als Sondervertragskunden geführt. Einheitliche Grenzwerte zwischen den Einstufungen gibt es nicht - bei dem einen Stromanbieter müssen Sie mindestens 30.000 Kilowattstunden pro Jahr abnehmen, bei einem anderen 50.000 Kilowattstunden, bei anderen Stromversorgern müssen Sie Mindestleistungen überschreiten, etwa 10, 20 oder 30 kW (Kilowatt). Sondervertragskunde sind Sie, wenn Sie Strom mindestens aus dem Mittelspannungsnetz erhalten.
Die Preise für Gewerbestrom mit registrierender Leistungsmessung setzen sich zusammen aus einem Leistungspreis für elektrische Leistung (kW) und einem Arbeitspreis für in Anspruch genommenen Strom (kWh). Auch wenn Gewerbetreibende verhältnismäßig wenig Strom pro Jahr verbrauchen kann die Rechnung dann höher sein, wenn man hohe Leistungsspitzen benötigt - das hat dann nämlich direkte Auswirkungen auf die zu erbringende Kraftwerksleistung. Wer als Gewerbetreibender mit Leistungsmessung arbeitet, sollte also versuchen, diese Leistungsspitzen in lastschwächere Zeiten zu verlagern, etwa in die Nacht oder aufs Wochenende. Der Leistungsbedarf für große Gewerbekunden wird mit Viertelstundenzählern ermittelt.